ISF - Integrierte Schülerinnen- und Schülerförderung
| ISF - Lehrkräfte in unserem Schulhaus |
| Konzept der Integrierten Schülerförderung ISF |
ISF-Lehrkräfte in unserem Schulhaus
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ISF 1 (Kindergärten
und 1. Klasse)
Clara-Maria Papale, Leuenbergerstr. 10, 9000 St. Gallen Tel. Schule: 071 311 11 61 Tel. Privat: 071 277 17 62 |
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ISF 2 (2. - 6. Klasse)
Ursula Berweger, Aetschbergstr. 10, 9014 St. Gallen Tel. Schule: 071 311 11 61 Tel. Privat: 071 277 64 94 |
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ISF 2 (2. - 6. Klasse)
Magie Vogt, Teufener-Strasse 2, 9042 Speicher Tel. Schule: 071 311 11 61 Tel. Privat: 071 344 16 67 |
Konzept der integrierten Schülerförderung ISF
1. Zielsetzung der Integrierten Schüler- und Schülerinnenförderung
Zielsetzung der Integrierten Schüler- und Schülerinnenförderung ISF ist die Vernetzung von Prävention, Integration und Intervention in den einzelnen Schulhäusern und die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus zu fördern.
Neben dem Angebot der Kleinklassen in der Stadt St.Gallen soll durch den Einsatz einer schulhauseigenen Schulischen Heilpädagogin / eines schulhauseigenen Schulischen Heilpädagogen die Integrationsfähigkeit der Regelklassen gefördert, unterstützt und begleitet werden.
Durch den Einsatz der ISF können Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der 1. - 6. Regelklassen schulische Defizite aufarbeiten oder Schülerinnen und Schüler der Regelklasse können in Teilbereichen speziell gefördert werden.
Das Angebot der ISF umfasst folgende Fächer:
2. Organisation der Integrierten Schüler- und Schülerinnenförderung
Die Schulleitung eines Schulhauses ist für die Organisation und Administration der ISF verantwortlich.
Stundenplan und Stundenzuteilungen werden gemeinsam mit den Lehrkräften, der ISF-Lehrkraft, der GEFOS-Verantwortlichen und der Schulleitung abgesprochen.
Die Lektionen der ISF finden in der Regel während der Schulzeit statt.
Finden Lektionen ausserhalb der Schulzeit statt, muss das Einverständnis der Eltern eingeholt werden.
Für die ISF steht im Schulhaus ein geeigneter Schulraum zur Verfügung.
3. Zuweisungen von Schülerinnen und Schülern zur Integrierten Schüler- und Schülerinnenförderung
Es können nur Schülerinnen und Schüler der Regelklasse die ISF beanspruchen.
Lehrkraft und ISF-Lehrkraft klären gemeinsam gemäss Kriterienkatalog für Nachhilfeunterricht die Zuweisungen zur ISF ab.
Zuweisungen für Legasthenie- und Dyskalkulietherapien erfolgen durch den SPD.
Zuweisungen zur ISF erfolgen in der Regel semesterweise.
Bei Direktintegration von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern soll sofort mit Stützmassnahmen begonnen werden.
4. Arbeitsweise der Integrierten Schüler- und Schülerinnenförderung
Die ISF-Lehrkraft arbeitet mit Kleingruppen, mit Halbklassen, im Teamteaching und in speziellen Fällen mit einzelnen Schülerinnen und Schülern.
Gruppengrösse und Gruppenzusammensetzung erfolgen in Zusammenarbeit von Lehrperson und ISF-Lehrkraft.